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Lebenslagen

Wohnungswechsel

Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können also eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Vertiefende Informationen

Lebenslage "Umzug"

Rechtsgrundlage

§ 21 BMG

§ 22 BMG

Zugehörige Leistungen

  • Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
  • Meldebescheinigung beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
  • Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.

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Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
Fax +49 (62 05) 39 41 39
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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