• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Neulußheim (Link zur Startseite)
Menü
  • Gemeinde und Bürger
    • Aktuelles
    • Daten und Geschichte
      • Geschichte
      • Lage und Anfahrt
      • Struktur- und Standortdaten
      • Imagefilm
    • Rathaus Neulußheim
      • Bürgerservice im Internet
        • Lebenslagen
        • Verfahren
        • Formulare & Online-Dienste
        • Ämter
      • Dienststellen und Mitarbeiter/innen
      • Rathausvordrucke
      • Finanzen
      • Gebühren, Abgaben und Steuern
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Schadensmeldungen
      • Stellenangebote
    • Freiwillige Feuerwehr
      • Einsätze
        • 2024
        • 2023
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
      • Aktuelles
      • Fahrzeuge und Technik
        • KdoW
        • HLF
        • LF
        • GW-T
        • MTW
        • FwA
        • KEF a.D.
        • MTW a.D.
        • TLF a.D.
        • LF a.D.
      • Jugend
      • Freundeskreis
        • Mitglied im Freundeskreis werden
        • Vorstandschaft
        • Satzung
      • Login Mitgliederbereich
      • Kontakt
    • Gemeinderat und Politik
      • Gemeinderat & Ratsinfo
      • Wahlen
      • Abgeordnete
    • Kinderbetreuung und Bildung
      • Kindergärten und Kindertagesstätten
        • Kindertagesstätte Pusteblume
        • Kindertagesstätte Haus Kunterbunt
      • Tagesmütter
      • Schulen
        • Betreuungsangebote an der Lußhardt-Schule
      • Musikunterricht
      • Volkshochschule (VHS)
    • Gesundheit und Soziales
      • Notruftafel
      • Notdienste
      • Arztpraxen
      • Soziale Dienste
      • Pflege und betreutes Wohnen
      • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
    • Partnergemeinde
    • Veröffentlichungen
    • Heiraten in Neulußheim
  • Kultur und Freizeit
    • Freizeit
      • Jugendtreff POINT
      • Ferienspaß
      • Blausee
      • Spielplätze und -anlagen
      • Hallen und Sportstätten
      • Turmuhrenmuseum
    • Veranstaltungen in Neulußheim
    • Kulturtreff Alter Bahnhof
      • Programm
      • Kartenbestellung, Abo und Gutscheine
      • Team
    • Senioren
      • Aktiv im Alter - der Seniorennachmittag
      • Kreisseniorenrat
    • Bücherei
      • E-Books, Hörbücher und E-Magazine digital ausleihen!
      • Metropol-Card Rhein-Neckar!
      • Zeitungen, Zeitschriften und Magazine online lesen!
    • Grillhütte
      • Online-Reservierung
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
      • Anfahrt zur Grillhütte
    • Alter Bahnhof - Signalkeller / Weinstube
      • Anfahrt
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
    • Vereine, Verbände, Gruppen
  • Bauen und Wohnen
    • Ausschreibungen
    • Baugrundstücke
      • Wohnbebauung
      • Gewerbeansiedlung
    • Bodenrichtwerte
    • Bebauungspläne
    • Umwelt
      • Wasser & Abwasser
      • Abfallentsorgung
      • Gas & Strom
      • Straßenbeleuchtung
      • Energieberatung
      • Lärmaktionsplan
      • Klimaschutz
    • Schottergärten
    • Starkregen
    • Digitaler Bauantrag
  • Startseite
  • Gemeinde und Bürger
  • Rathaus Neulußheim
  • Bürgerservice im Internet
  • Lebenslagen
  • Umwelt
  • Wasser und Gewässerschutz
  • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Lebenslagen

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Für die Trinkwasserversorgung sind die Kommunen (Städte und Gemeinden) zuständig.
In den meisten Fällen betreiben sie selbst ein Unternehmen zur Trinkwasserversorgung oder beziehen Trinkwasser von Unternehmen kommunaler Zusammenschlüsse.

Wenn Sie ein Haus bauen, muss dieses an die kommunale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.

Auch das Abwasser muss von den Kommunen beseitigt werden. Abwasser ist nicht nur das Schmutzwasser aus Haushalten, Industriebetrieben oder der Landwirtschaft, sondern auch das Regenwasser, das von bebauten Flächen abfließt.
In der Regel wird das Abwasser in eine kommunale Kläranlage geleitet und dort gereinigt. Danach wird es in ein Gewässereingeleitet.

Die Wasserversorgung wird über Gebühren oder privatrechtliche Entgelte finanziert, die Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg über Gebühren.

Für Kommunen und Zweckverbände aus den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung besteht die Möglichkeit, Fördergelder des Landes für Investitionen zu beantragen, um ihre Bürger finanziell zu entlasten.

Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen keine Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier über die Toilette entsorgt werden. Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf. Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG )

  • § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung

Wassergesetz für Baden-Württemberg

  • § 44 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserversorgungsanlagen

Zugehörige Leistungen

  • Abwasser entsorgen
  • Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
  • Wasseranschluss anmelden

Freigabevermerk

06.08.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Herr Kevin Weirether
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-20
Fax +49 (62 05) 39 41-39
Gebäude Rathaus
Raum A 13
Logo: Neulußheim
Logo: Metropolregion Rhein-Neckar (Link zur Startseite von Metropolregion Rhein-Neckar)
Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

Kontakt

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Gemeinde Neulußheim
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail gemeinde@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-0
Fax +49 (62 05) 39 41-35

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

Schnell gefunden

  • Ansprechpartner
  • Schadensmeldungen
  • Grillhütte
  • Formulare
  • Stadtplan
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Leichte Sprache
  • Barrierefreiheit
powered by Komm.ONE
Default Bild