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Lebenslagen

Rund um das Kennzeichen

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Die Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde des Stadt- oder Landkreises (Zulassungsbezirk) zu, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (bei Firmen oder Vereinen: Betriebs- oder Vereinssitz).
Aus der ersten Buchstabengruppe eines amtlichen Kennzeichens lässt sich der jeweilige Verwaltungsbezirk herauslesen. Danach folgt die individuelle Erkennungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. In der Regel ist eine Reservierung bestimmter Erkennungsnummern oder bei mehreren Unterscheidungszeichen für einen Zulassungsbezirk auch ein bestimmtes Unterscheidungszeichen vorab gegen Gebühr möglich. Näheres erfahren Sie unter „Wunschkennzeichen“.

Seit dem 1. Januar 2015 können Sie bei einem Wohnortwechsel innerhalb von Deutschland Ihr früheres Kennzeichen wieder verwenden, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs beantragen.
Die Mitnahme eines nur reservierten Kennzeichens in den neuen Zulassungsbezirk ist nicht möglich. Beachten Sie, dass Sie ein bestimmtes Wunschkennzeichen im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten und die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination nur gegen zusätzliche Gebühr möglich ist.

Amtliche Kennzeichen müssen mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein.
Dies gilt nicht für zulassungsfreie Anhänger, die Wiederholungskennzeichen führen.

Hinweis: Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind rechtlich vorgegeben. Ob Ausnahmen hiervon möglich sind, sollten Sie vorab mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde klären.
Alle Fahrzeuge, für die ein neues Kennzeichen vergeben wird, erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld.
Bei früher zugeteilten Kennzeichen (ohne Euro-Feld) muss bei Auslandsfahrten zusätzlich das Nationalitätskennzeichen "D" gut sichtbar am Auto angebracht sein.

Vertiefende Informationen

Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

Zugehörige Leistungen

  • Ausfuhrkennzeichen beantragen
  • Grünes Kennzeichen beantragen
  • Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
  • Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen
  • Oldtimerkennzeichen beantragen
  • Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
  • Saisonkennzeichen beantragen
  • Versicherungskennzeichen für Kleinfahrzeuge beantragen
  • Wechselkennzeichen beantragen
  • Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-20
Fax +49 (62 05) 39 41-39
Gebäude Rathaus
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Kontakt

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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