• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Neulußheim (Link zur Startseite)
Menü
  • Gemeinde und Bürger
    • Aktuelles
    • Daten und Geschichte
      • Geschichte
      • Lage und Anfahrt
      • Struktur- und Standortdaten
      • Imagefilm
    • Rathaus Neulußheim
      • Bürgerservice im Internet
        • Lebenslagen
        • Verfahren
        • Formulare & Online-Dienste
        • Ämter
      • Was erledige ich wo?
      • Dienststellen und Mitarbeiter/innen
      • Rathausvordrucke
      • Finanzen
      • Gebühren, Abgaben und Steuern
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Schadensmeldungen
      • Stellenangebote
    • Freiwillige Feuerwehr
      • Einsätze
        • 2024
        • 2023
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
      • Aktuelles
      • Fahrzeuge und Technik
        • KdoW
        • HLF
        • LF
        • GW-T
        • MTW
        • FwA
        • KEF a.D.
        • MTW a.D.
        • TLF a.D.
        • LF a.D.
      • Jugend
      • Freundeskreis
        • Mitglied im Freundeskreis werden
        • Vorstandschaft
        • Satzung
      • Login Mitgliederbereich
      • Kontakt
    • Gemeinderat und Politik
      • Gemeinderat & Ratsinfo
      • Wahlen
      • Abgeordnete
    • Kinderbetreuung und Bildung
      • Kindergärten und Kindertagesstätten
        • Kindertagesstätte Pusteblume
        • Kindertagesstätte Haus Kunterbunt
      • Tagesmütter
      • Schulen
        • Betreuungsangebote an der Lußhardt-Schule
      • Musikunterricht
      • Volkshochschule (VHS)
    • Gesundheit und Soziales
      • Notruftafel
      • Notdienste
      • Arztpraxen
      • Soziale Dienste
      • Pflege und betreutes Wohnen
      • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
    • Partnergemeinde
    • Veröffentlichungen
    • Heiraten in Neulußheim
  • Kultur und Freizeit
    • Freizeit
      • Jugendtreff POINT
      • Ferienspaß
      • Blausee
      • Spielplätze und -anlagen
      • Hallen und Sportstätten
      • Turmuhrenmuseum
    • Veranstaltungen in Neulußheim
    • Kulturtreff Alter Bahnhof
      • Programm
      • Kartenbestellung, Abo und Gutscheine
      • Team
    • Senioren
      • Aktiv im Alter - der Seniorennachmittag
      • Kreisseniorenrat
    • Bücherei
      • E-Books, Hörbücher und E-Magazine digital ausleihen!
      • Metropol-Card Rhein-Neckar!
      • Zeitungen, Zeitschriften und Magazine online lesen!
    • Grillhütte
      • Online-Reservierung
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
      • Anfahrt zur Grillhütte
    • Alter Bahnhof - Signalkeller / Weinstube
      • Anfahrt
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
    • Vereine, Verbände, Gruppen
  • Bauen und Wohnen
    • Ausschreibungen
    • Baugrundstücke
      • Wohnbebauung
      • Gewerbeansiedlung
    • Bodenrichtwerte
    • Bebauungspläne
    • Umwelt
      • Wasser & Abwasser
      • Abfallentsorgung
      • Gas & Strom
      • Straßenbeleuchtung
      • Energieberatung
      • Lärmaktionsplan
      • Klimaschutz
    • Schottergärten
    • Starkregen
    • Digitaler Bauantrag
  • Startseite
  • Gemeinde und Bürger
  • Rathaus Neulußheim
  • Bürgerservice im Internet
  • Lebenslagen
  • Grundstück
  • Grundstückseigenschaften
  • Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks

Lebenslagen

Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich zunächst informieren, ob das betreffende Grundstück überhaupt in der von Ihnen geplanten Art und Weise nutzbar ist. Auskunft geben der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Die Bebauungs- und Flächennutzungspläne liegen bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Einsicht aus.

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörenden Begründung werden die Ziele der Planung erklärt. Der Flächennutzungsplan bildet aber in der Regel keine Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens.

Im Bebauungsplan ist durch Zeichnung und Textteil festgesetzt, ob und in welcher Weise die Grundstücke bebaubar sind. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung dargelegt.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan.
Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Vertiefende Informationen

  • Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg:
    • textliche und kartografische Inhalte der Raumplanung im Land. Dies gibt Ihnen erste Anhaltspunkte zur planungsrechtlichen Einordnung eines bestimmten Grundstücks
  • UVP-Portal:
    • aktuell in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindliche Bauleitplanentwürfe
    • für einige Gemeinden schon geltende Bebauungspläne und Flächennutzungspläne

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (GB)

  • § 3 Abs. 2 Satz 5 Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 6a Abs. 2 (BauGB) Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
  • § 10a Abs. 2 (BauGB) Einstellen geltender Bauleitpläne in das Internet

Zugehörige Leistungen

  • Bebauungsplan einsehen
  • Flächennutzungsplan einsehen

Freigabevermerk

19.12.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
Fax +49 (62 05) 39 41 39
Gebäude Rathaus
Raum A 13
Logo: Neulußheim
Logo: Metropolregion Rhein-Neckar (Link zur Startseite von Metropolregion Rhein-Neckar)
Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

Kontakt

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Gemeinde Neulußheim
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail gemeinde@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-0
Fax +49 (62 05) 39 41-35

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

Schnell gefunden

  • Ansprechpartner
  • Schadensmeldungen
  • Grillhütte
  • Formulare
  • Stadtplan
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Leichte Sprache
  • Barrierefreiheit
powered by Komm.ONE
Default Bild