Mit 21
Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:
Führerschein:
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.
Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
- Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A
Strafmündigkeit:
Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.
Freigabevermerk
07.04.2025 Justizministerium
Inhalt
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister

Herr
Kevin Weirether
Telefon
+49 (62 05) 39 41-20
Fax
+49 (62 05) 39 41-39
Gebäude
Rathaus
Raum
A 13
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