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Lebenslagen

Futtermittel

  • Futtermittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo-BW"
  • Futtermittelwarnungen

Einwandfreie Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren.
Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier von hoher Qualität. Sichere Futtermittel sind somit eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Futtermittel hergestellt, gehandelt und verfüttert werden, werden diese in Deutschland unter Berücksichtigung bekannter oder möglicher Risiken kontrolliert und regelmäßig chemisch, mikrobiologisch, mikroskopisch und biochemisch untersucht.

Futtermittel werden überprüft auf:

  • das Vorhandensein und - falls nachweisbar - die Gehalte unerwünschter Stoffe
  • rechtlich verbotene oder nicht zugelassene Stoffe
  • die ordnungsgemäße Produktkennzeichnung (korrekte Angaben zu den Inhaltsstoffen und deren Gehalte)

Für unerwünschte Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle oder Dioxine, und für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind Höchstgehalte festgelegt, bei deren Einhaltung weder für die Tiere selbst noch für die Verbraucherin oder den Verbraucher von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein gesundheitliches Risiko besteht.
Gebeiztes Saatgut, Abfälle oder Reste von Verpackungsmaterial sind Beispiele für verbotene Stoffe, die nicht in Futtermitteln enthalten sein dürfen.

Neben den Futtermitteln selbst wird auch die Produktion sowie der Umgang mit Futtermitteln in den Betrieben bis hin zur Fütterung überwacht. Die Futtermittelhygiene steht dabei im Vordergrund.

Überwacht werden:

  • Herstellerbetriebe von Futtermitteln (einschließlich Zusatzstoffe und Vormischungen)
  • Mahl- und Mischanlagen
  • Unternehmen, die Futtermittel importieren oder vertreiben
  • landwirtschaftliche Betriebe und andere Betriebe, in denen Tiere gehalten werden

Zuständig für die amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.

 

Tipp: Auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) steht die täglich aktualisierte Übersicht der anonymisierten Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel ("Rapid Alert System for Food and Feed", kurz RASFF) in deutscher Sprache zur Verfügung.
Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen zu Lebens- und Futtermitteln abrufen, die ein gesundheitliches Risiko darstellen könnten.

Vertiefende Informationen

  • Rechtsvorschriften für den Bereich Futtermittel: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • Futtermittelkontrolle in Deutschland: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
  • Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg
  • BVL - Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF)
  • BVL - Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel

Zugehörige Leistungen

  • Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
  • Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden

Freigabevermerk

31.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg

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