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Lebenslagen

Register und Rollen

Für den Nachweis, dass Sie Ihr Gewerbe auch ausüben dürfen, sind bei der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen weitere Schritte und Unterlagen notwendig.

Erfordert Ihr Gewerbebetrieb beispielsweise einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Für bestimmte Gewerbe wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Darin steht, ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Den Auszug benötigen Sie als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Ohne ihn kann die zuständige Stelle nicht prüfen, ob Sie eine Genehmigung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) erhalten.

Im Bereich des Handwerks ist der

  • selbstständige Betrieb
  • eines zulassungspflichtigen Handwerks
  • als stehendes Gewerbe

nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.

Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Sind Sie im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig, müssen Sie sich unter Umständen in das Vermittlerregister eintragen.

Zugehörige Leistungen

  • Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
  • Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen
  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen
  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen
  • Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO beantragen
  • Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
  • Gewerberegister - Auskunft beantragen
  • Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
  • Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
  • Handelsregister - Einsicht nehmen
  • Handelsregister - Eintragung anmelden
  • Handwerksrolle - Auskunft beantragen
  • Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
  • Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen

Freigabevermerk

02.04.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
Fax +49 (62 05) 39 41 39
Gebäude Rathaus
Raum A 13
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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