• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Neulußheim (Link zur Startseite)
Menü
  • Gemeinde und Bürger
    • Aktuelles
    • Daten und Geschichte
      • Geschichte
      • Lage und Anfahrt
      • Struktur- und Standortdaten
      • Imagefilm
    • Rathaus Neulußheim
      • Bürgerservice im Internet
        • Lebenslagen
        • Verfahren
        • Formulare & Online-Dienste
        • Ämter
      • Dienststellen und Mitarbeiter/innen
      • Rathausvordrucke
      • Finanzen
      • Gebühren, Abgaben und Steuern
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Schadensmeldungen
      • Stellenangebote
    • Freiwillige Feuerwehr
      • Einsätze
        • 2024
        • 2023
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
      • Aktuelles
      • Fahrzeuge und Technik
        • KdoW
        • HLF
        • LF
        • GW-T
        • MTW
        • FwA
        • KEF a.D.
        • MTW a.D.
        • TLF a.D.
        • LF a.D.
      • Jugend
      • Freundeskreis
        • Mitglied im Freundeskreis werden
        • Vorstandschaft
        • Satzung
      • Login Mitgliederbereich
      • Kontakt
    • Gemeinderat und Politik
      • Gemeinderat & Ratsinfo
      • Wahlen
      • Abgeordnete
    • Kinderbetreuung und Bildung
      • Kindergärten und Kindertagesstätten
        • Kindertagesstätte Pusteblume
        • Kindertagesstätte Haus Kunterbunt
      • Tagesmütter
      • Schulen
        • Betreuungsangebote an der Lußhardt-Schule
      • Musikunterricht
      • Volkshochschule (VHS)
    • Gesundheit und Soziales
      • Notruftafel
      • Notdienste
      • Arztpraxen
      • Soziale Dienste
      • Pflege und betreutes Wohnen
      • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
    • Partnergemeinde
    • Veröffentlichungen
    • Heiraten in Neulußheim
  • Kultur und Freizeit
    • Freizeit
      • Jugendtreff POINT
      • Ferienspaß
      • Blausee
      • Spielplätze und -anlagen
      • Hallen und Sportstätten
      • Turmuhrenmuseum
    • Veranstaltungen in Neulußheim
    • Kulturtreff Alter Bahnhof
      • Programm
      • Kartenbestellung, Abo und Gutscheine
      • Team
    • Senioren
      • Aktiv im Alter - der Seniorennachmittag
      • Kreisseniorenrat
    • Bücherei
      • E-Books, Hörbücher und E-Magazine digital ausleihen!
      • Metropol-Card Rhein-Neckar!
      • Zeitungen, Zeitschriften und Magazine online lesen!
    • Grillhütte
      • Online-Reservierung
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
      • Anfahrt zur Grillhütte
    • Alter Bahnhof - Signalkeller / Weinstube
      • Anfahrt
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
    • Vereine, Verbände, Gruppen
  • Bauen und Wohnen
    • Ausschreibungen
    • Baugrundstücke
      • Wohnbebauung
      • Gewerbeansiedlung
    • Bodenrichtwerte
    • Bebauungspläne
    • Umwelt
      • Wasser & Abwasser
      • Abfallentsorgung
      • Gas & Strom
      • Straßenbeleuchtung
      • Energieberatung
      • Lärmaktionsplan
      • Klimaschutz
    • Schottergärten
    • Starkregen
    • Digitaler Bauantrag
  • Startseite
  • Gemeinde und Bürger
  • Rathaus Neulußheim
  • Bürgerservice im Internet
  • Lebenslagen
  • Schule
  • Bildungsabschlüsse
  • Mittlere Reife

Lebenslagen

Mittlere Reife

Die mittlere Reife, die auch mittlerer Schulabschluss genannt wird, oder einen gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

  • erfolgreiche Realschulabschlussprüfung nach Klasse 10 der Realschule oder der Gemeinschaftsschule;
  • erfolgreiche Werkrealschulabschlussprüfung nach Klasse 10 der Werkrealschule;
  • nach Klasse 10 eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, wenn die Bildungsziele des Bildungsgangs Realschule erreicht wurden
  • Versetzungszeugnis von Klasse 10 in die erste Jahrgangsstufe der allgemeinbildenden Gymnasien (achtjähriger Bildungsgang) oder in die Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien (neunjähriger Bildungsgang) sowie der Beruflichen Gymnasien der sechsjährigen Aufbauform (6BG)
  • Sie haben in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule durchgängig in allen Fächern und Fächerverbünden Ihre Leistungen nach den Bildungsstandards des Gymnasiums erbracht und könnten nach der Versetzungsordnung des Gymnasiums in die ersten Jahrgangsstufe versetzt werden
  • erfolgreicher Abschluss des ersten Schuljahres im Berufskolleg oder im Beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform (3BG), wenn Sie mit dem Versetzungszeugnis eines achtjährigen Gymnasiums von Klasse 9 nach Klasse 10 auf ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium gewechselt haben
  • duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule:
    • Erreichen der Durchschnittsnote 3,0 im Berufsschulabschlusszeugnis, der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren sowie der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen (Mindestnote "ausreichend" im Hauptschulabschlusszeugnis oder dem entsprechenden Fremdsprachenzertifikat) oder
    • Erreichen der Durchschnittsnote 2,5 aus dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis sowie der Kammerprüfung (Modell "9+3" bei einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren; nur in Baden-Württemberg gültig)
  • erfolgreicher Abschluss einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (Fachschulreife: Mittlere Reife plus berufliche Grundbildung)
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendrealschule
    • Abendgymnasium
    • Berufsaufbauschule
  • Schulfremdenprüfung an einer Realschule

Mit der mittleren Reife ist es möglich, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein allgemeinbildendes oder Berufliches Gymnasium, die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule, ein Berufskolleg oder die Berufsoberschule besuchen.

Vertiefende Informationen

  • Kultusministerium Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

  • Verwaltungsvorschrift "Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen"
  • Verwaltungsvorschrift "Hauptschulabschluss, Realschulabschluss"
  • Gemeinschaftsschulverordnung
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschulen (2 BFS-VO)

Zugehörige Leistungen

  • Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
  • Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
  • Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen
  • Schulfremdenprüfung beantragen

Freigabevermerk

19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
Fax +49 (62 05) 39 41 39
Gebäude Rathaus
Raum A 13
Logo: Neulußheim
Logo: Metropolregion Rhein-Neckar (Link zur Startseite von Metropolregion Rhein-Neckar)
Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

Kontakt

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Gemeinde Neulußheim
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail gemeinde@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-0
Fax +49 (62 05) 39 41-35

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

Schnell gefunden

  • Ansprechpartner
  • Schadensmeldungen
  • Grillhütte
  • Formulare
  • Stadtplan
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Leichte Sprache
  • Barrierefreiheit
powered by Komm.ONE
Default Bild