Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Vertiefende Informationen
Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
Inhalt
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister

Herr
Kevin Weirether
Telefon
+49 (62 05) 39 41-20
Fax
+49 (62 05) 39 41-39
Gebäude
Rathaus
Raum
A 13
.jpg?f=%2Fsite%2FNeulussheim-2022%2Fget%2Fparams_E662303534%2F2650771%2FNeulussheim-Heroshot%2520%25281%2529.jpg&w=2600&h=582&m=C)
