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Lebenslagen

Ausländische Arbeitnehmer

Sie haben vor, nach Deutschland zu kommen, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann ist es wichtig, dass Sie sich vorab ausführlich über Möglichkeiten und Bedingungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland informieren.

Fachkräfte

Fachkräfte haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit zu erhalten. Fachkraft ist eine Person, die entweder eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).

Für einen Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen Sie in der Regel ein nationales Visum.

Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig.

Bürger und Bürgerinnen der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Bürger aus Staaten der Europäischen Union und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU).

Rückkehr ins Heimatland

Wenn Sie eine berufliche Eingliederung in Ihr Herkunftsland planen, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit helfen. Ihr "Mobilitätsberater" kann Sie gezielt informieren oder den Kontakt zu externen Institutionen, die Reintegrationsberatung und -hilfen anbieten, herstellen. Broschüren zum Thema Reintegration finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.

Zugehörige Leistungen

  • Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
  • Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
  • Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
  • Niederlassungserlaubnis beantragen
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
  • Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
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Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
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Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
Fax +49 (62 05) 39 41 39
Gebäude Rathaus
Raum A 13
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Kontakt

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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