• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Neulußheim (Link zur Startseite)
Menü
  • Gemeinde und Bürger
    • Aktuelles
    • Daten und Geschichte
      • Geschichte
      • Lage und Anfahrt
      • Struktur- und Standortdaten
      • Imagefilm
    • Rathaus Neulußheim
      • Bürgerservice im Internet
        • Lebenslagen
        • Verfahren
        • Formulare & Online-Dienste
        • Ämter
      • Dienststellen und Mitarbeiter/innen
      • Rathausvordrucke
      • Finanzen
      • Gebühren, Abgaben und Steuern
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Schadensmeldungen
      • Stellenangebote
    • Freiwillige Feuerwehr
      • Einsätze
        • 2024
        • 2023
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
      • Aktuelles
      • Fahrzeuge und Technik
        • KdoW
        • HLF
        • LF
        • GW-T
        • MTW
        • FwA
        • KEF a.D.
        • MTW a.D.
        • TLF a.D.
        • LF a.D.
      • Jugend
      • Freundeskreis
        • Mitglied im Freundeskreis werden
        • Vorstandschaft
        • Satzung
      • Login Mitgliederbereich
      • Kontakt
    • Gemeinderat und Politik
      • Gemeinderat & Ratsinfo
      • Wahlen
      • Abgeordnete
    • Kinderbetreuung und Bildung
      • Kindergärten und Kindertagesstätten
        • Kindertagesstätte Pusteblume
        • Kindertagesstätte Haus Kunterbunt
      • Tagesmütter
      • Schulen
        • Betreuungsangebote an der Lußhardt-Schule
      • Musikunterricht
      • Volkshochschule (VHS)
    • Gesundheit und Soziales
      • Notruftafel
      • Notdienste
      • Arztpraxen
      • Soziale Dienste
      • Pflege und betreutes Wohnen
      • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
    • Partnergemeinde
    • Veröffentlichungen
    • Heiraten in Neulußheim
  • Kultur und Freizeit
    • Freizeit
      • Jugendtreff POINT
      • Ferienspaß
      • Blausee
      • Spielplätze und -anlagen
      • Hallen und Sportstätten
      • Turmuhrenmuseum
    • Veranstaltungen in Neulußheim
    • Kulturtreff Alter Bahnhof
      • Programm
      • Kartenbestellung, Abo und Gutscheine
      • Team
    • Senioren
      • Aktiv im Alter - der Seniorennachmittag
      • Kreisseniorenrat
    • Bücherei
      • E-Books, Hörbücher und E-Magazine digital ausleihen!
      • Metropol-Card Rhein-Neckar!
      • Zeitungen, Zeitschriften und Magazine online lesen!
    • Grillhütte
      • Online-Reservierung
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
      • Anfahrt zur Grillhütte
    • Alter Bahnhof - Signalkeller / Weinstube
      • Anfahrt
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
    • Vereine, Verbände, Gruppen
  • Bauen und Wohnen
    • Ausschreibungen
    • Baugrundstücke
      • Wohnbebauung
      • Gewerbeansiedlung
    • Bodenrichtwerte
    • Bebauungspläne
    • Umwelt
      • Wasser & Abwasser
      • Abfallentsorgung
      • Gas & Strom
      • Straßenbeleuchtung
      • Energieberatung
      • Lärmaktionsplan
      • Klimaschutz
    • Schottergärten
    • Starkregen
    • Digitaler Bauantrag
  • Startseite
  • Gemeinde und Bürger
  • Rathaus Neulußheim
  • Bürgerservice im Internet
  • Lebenslagen
  • Erben und Vererben
  • Erbfall
  • Annahme einer Erbschaft

Lebenslagen

Annahme einer Erbschaft

Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten.

Es ist wichtig, dass Sie sich über alle Risiken informieren, denn als Erbe übernehmen Sie nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden.

Nehmen Sie das Erbe an, haften Sie sowohl mit dem Nachlass als auch mit Ihrem eigenen Vermögen.

An eine bestimmte Form ist die Annahme der Erbschaft nicht gebunden.

Es bedarf keiner expliziten Erklärung der Annahme.

Es genügt schon ein entsprechendes schlüssiges Verhalten, etwa die Verfügung über einen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass. Als Annahme gilt außerdem, die Ausschlagungsfrist verstreichen zu lassen.

Achtung: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall des Erbes und vom Grund seiner Berufung als Erbe. Berufungsgrund ist entweder die gesetzliche Erbfolge oder die letztwillige Verfügung. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Besonderheiten gelten, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland lebte oder für Erben, die sich im Ausland aufhalten.

Die Annahme einer Erbschaft ist in der Regel verbindlich. Sie ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen anfechtbar. Falls Sie nach der Annahme der Erbschaft feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist, haben Sie neben der Anfechtung die Möglichkeit, die Haftung für die geerbten Schulden zu beschränken.

Zugehörige Leistungen

  • Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.

Inhalt

Gemeindeverwaltung

Bürgermeister

Kevin Weirether
Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Herr Kevin Weirether

Bürgermeister

St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41 20
Fax +49 (62 05) 39 41 39
Gebäude Rathaus
Raum A 13
Logo: Neulußheim
Logo: Metropolregion Rhein-Neckar (Link zur Startseite von Metropolregion Rhein-Neckar)
Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

Kontakt

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Gemeinde Neulußheim
St. Leoner Str. 5
68809 Neulußheim
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail gemeinde@neulussheim.de
Telefon +49 (62 05) 39 41-0
Fax +49 (62 05) 39 41-35

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

Schnell gefunden

  • Ansprechpartner
  • Schadensmeldungen
  • Grillhütte
  • Formulare
  • Stadtplan
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Leichte Sprache
  • Barrierefreiheit
powered by Komm.ONE
Default Bild