• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Neulußheim (Link zur Startseite)
Menü
  • Gemeinde und Bürger
    • Aktuelles
    • Daten und Geschichte
      • Geschichte
      • Lage und Anfahrt
      • Struktur- und Standortdaten
      • Imagefilm
    • Rathaus Neulußheim
      • Bürgerservice im Internet
        • Lebenslagen
        • Verfahren
        • Formulare & Online-Dienste
        • Ämter
      • Was erledige ich wo?
      • Dienststellen und Mitarbeiter/innen
      • Rathausvordrucke
      • Finanzen
      • Gebühren, Abgaben und Steuern
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Schadensmeldungen
      • Stellenangebote
    • Freiwillige Feuerwehr
      • Einsätze
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
      • Aktuelles
      • Fahrzeuge und Technik
        • KdoW
        • HLF
        • LF
        • KEF
        • MTW
        • FwA
      • Jugend
      • Freundeskreis
        • Mitglied im Freundeskreis werden
        • Vorstandschaft
        • Satzung
      • Login Mitgliederbereich
      • Kontakt
    • Gemeinderat und Politik
      • Gemeinderat & Ratsinfo
      • Wahlen
      • Abgeordnete
    • Kinderbetreuung und Bildung
      • Kindergärten und Kindertagesstätten
        • Kindertagesstätte Pusteblume
        • Kindertagesstätte Haus Kunterbunt
      • Tageseltern
      • Schulen
        • Betreuungsangebote an der Lußhardt-Schule
      • Musikunterricht
      • Volkshochschule (VHS)
    • Gesundheit und Soziales
      • Notruftafel
      • Notdienste
      • Arztpraxen
      • Soziale Dienste
      • Pflege und betreutes Wohnen
      • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
    • Partnergemeinde
    • Veröffentlichungen
  • Kultur und Freizeit
    • Freizeit
      • Jugendtreff POINT
      • Blausee
      • Spielplätze und -anlagen
      • Hallen und Sportstätten
      • Turmuhrenmuseum
    • Veranstaltungen in Neulußheim
    • Kulturtreff Alter Bahnhof
      • Programm
      • Kartenbestellung, Abo und Gutscheine
      • Team
    • Senioren
      • Aktiv im Alter - der Seniorennachmittag
      • Kreisseniorenrat
    • Bücherei
      • E-Books, Hörbücher und E-Magazine digital ausleihen!
      • Metropol-Card Rhein-Neckar!
      • Zeitungen, Zeitschriften und Magazine online lesen!
    • Grillhütte
      • Online-Reservierung
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
      • Anfahrt zur Grillhütte
    • Alter Bahnhof - Signalkeller / Weinstube
      • Anfahrt
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
    • Vereine, Verbände, Gruppen
  • Bauen und Wohnen
    • Ausschreibungen
    • Baugrundstücke
      • Wohnbebauung
      • Gewerbeansiedlung
    • Bodenrichtwerte
    • Bebauungspläne
    • Umwelt
      • Wasser & Abwasser
      • Abfallentsorgung
      • Gas & Strom
      • Straßenbeleuchtung
      • Energieberatung
      • Lärmaktionsplan
      • Klimaschutz
    • Schottergärten
  • Startseite
  • Gemeinde und Bürger
  • Rathaus Neulußheim
  • Bürgerservice im Internet
  • Verfahren

Verfahren

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Energetische Sanierung von Wohngebäuden - Investitionszuschuss beantragen

    Für eine energetische Sanierung können Sie bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung oder ein Haus, in dem Menschen zusammenwohnen.

    Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

    • Komplettsanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus
    • Wärmedämmung von
      • Wänden,
      • Dachflächen und
      • Geschossdecken,
    • neue Fenster und Außentüren,
    • Erneuern und Einbauen einer Lüftungsanlage,
    • Erneuern und Optimieren von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

    Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und den Kosten der Sanierung. Beispielsweise werden 10 Prozent der Kosten für einzelne Maßnahmen bezuschusst, maximal aber 5.000 Euro. Wenn Sie Ihre komplette Wohneinheit entsprechend des KfW-Effizienzhaus-55-Standards sanieren, erhalten Sie 30 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber 30.000 Euro. Der KfW-Effizienzhaus-Standard bewertet eine Sanierung entsprechend der Energieeinsparungen, die durch sie erzielt werden können.

    Wenn die Fördersumme weniger als 300 Euro beträgt, erhalten Sie keine Förderung.

    Sie können einen Zuschuss für Ihre Wohneinheit bekommen, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für sie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen und für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser können Sie keine Förderung erhalten. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Wenn Sie also im Zuge der Sanierungen zwei Wohnungen zu einer zusammenlegen, erhalten Sie die Förderung nur für eine Wohnung. Wenn Sie eine große Wohnung aufteilen, können Sie zwei Förderbeträge erhalten. Auch für die Umwidmung von Flächen können Sie einen Zuschuss erhalten, zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses.

    Vor Beginn der Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte ihre geplanten Maßnahmen bewerten. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt er die Umsetzung. Ihre Sanierung muss technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW sie fördert. Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • KfW-Zuschussportal

    Zuständige Stelle

    KfW Bankengruppe
    Palmengartenstraße 5-9
    60325 Frankfurt am Main

    Telefon: 069 74 31 - 0
    Fax: 069 74 31 - 29 44

    KfW Bankengruppe

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind eine Privatperson und

    • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (Selbstnutzer und Vermieter) oder
    • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.

    Verfahrensablauf

    Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte vornehmen:

    • Vor Beginn der Baumaßnahmen müssen Sie einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Dieser berät Sie zu ihrem Sanierungsvorhaben und prüft, ob die Sanierungsmaßnahmen technisch förderfähig sind. Er erstellt eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA).
    • Mit der BzA können Sie die Förderung im KfW-Zuschussportal beantragen.
    • Sie führen die Sanierung mithilfe eines Fachunternehmens durch.
    • Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen gemäß der technischen Mindestanforderungen und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).
    • Sie geben die Identifikationsnummer der BnD im KfW-Zuschussportal ein und bestätigen die Sanierung sowie die Höhe der geleisteten Zahlungen.
    • Nachdem Ihre Angaben erfolgreich durch die KfW geprüft wurden, überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Vor der Sanierung: "Bestätigung zum Antrag", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten
    • Nach der Sanierung: "Bestätigung nach Durchführung", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie das Geld zum Ende des auf die abschließende Prüfung der BnD folgenden Monats.

    Vertiefende Informationen

    • Internetseite zur Suche eines Energieeffizienz-Experten
    • Internetseite der KfW: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
    • Merkblatt auf der Internetseite der KfW: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
    • Liste der technischen FAQ auf der Internetseite der KfW
    • Informationen zum KfW-Effizienzhaus-Standard auf der Internetseite der KfW

    Rechtsgrundlage

    • § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) (Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen) einschließlich zugehörige Verwaltungsvorschriften
    • Programmmerkblatt der KfW zum Programm Nr. 430 (Programmmerkblatt hat Richtliniencharakter)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dessen ausführliche Fassung am 10.04.2019 freigegeben.

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Bild des Bürgermeisters
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Gunther Hoffmann

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail gunther.hoffmann@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
    Logo: Neulußheim
    Logo: Metropolregion Rhein-Neckar (Link zur Startseite von Metropolregion Rhein-Neckar)
    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Schnell gefunden

    • Ansprechpartner
    • Schadensmeldungen
    • Grillhütte
    • Formulare
    • Stadtplan
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Leichte Sprache
    • Barrierefreiheit
    powered by Komm.ONE
    Default Bild