Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat nunmehr eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und tritt somit am morgigen 12.02.2021, 0:00 Uhr, in Kraft.
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist im Rhein-Neckar-Kreis in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr somit nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis 07.03.2021, unabhängig davon wird die Allgemeinverfügung aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bezogen auf den Rhein-Neckar-Kreis an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.