• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Logo: Neulußheim (Link zur Startseite)
Menü
  • Gemeinde und Bürger
    • Aktuelles
    • Daten und Geschichte
      • Geschichte
      • Lage und Anfahrt
      • Struktur- und Standortdaten
      • Imagefilm
    • Rathaus Neulußheim
      • Bürgerservice im Internet
        • Lebenslagen
        • Verfahren
        • Formulare & Online-Dienste
        • Ämter
      • Dienststellen und Mitarbeiter/innen
      • Rathausvordrucke
      • Finanzen
      • Gebühren, Abgaben und Steuern
      • Ortsrecht und Satzungen
      • Schadensmeldungen
      • Stellenangebote
    • Freiwillige Feuerwehr
      • Einsätze
        • 2024
        • 2023
        • 2022
        • 2021
        • 2020
        • 2019
      • Aktuelles
      • Fahrzeuge und Technik
        • KdoW
        • HLF
        • LF
        • GW-T
        • MTW
        • FwA
        • KEF a.D.
        • MTW a.D.
        • TLF a.D.
        • LF a.D.
      • Jugend
      • Freundeskreis
        • Mitglied im Freundeskreis werden
        • Vorstandschaft
        • Satzung
      • Login Mitgliederbereich
      • Kontakt
    • Gemeinderat und Politik
      • Gemeinderat & Ratsinfo
      • Wahlen
      • Abgeordnete
    • Kinderbetreuung und Bildung
      • Kindergärten und Kindertagesstätten
        • Kindertagesstätte Pusteblume
        • Kindertagesstätte Haus Kunterbunt
      • Tagesmütter
      • Schulen
        • Betreuungsangebote an der Lußhardt-Schule
      • Musikunterricht
      • Volkshochschule (VHS)
    • Gesundheit und Soziales
      • Notruftafel
      • Notdienste
      • Arztpraxen
      • Soziale Dienste
      • Pflege und betreutes Wohnen
      • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
    • Partnergemeinde
    • Veröffentlichungen
    • Heiraten in Neulußheim
  • Kultur und Freizeit
    • Freizeit
      • Jugendtreff POINT
      • Ferienspaß
      • Blausee
      • Spielplätze und -anlagen
      • Hallen und Sportstätten
      • Turmuhrenmuseum
    • Veranstaltungen in Neulußheim
    • Kulturtreff Alter Bahnhof
      • Programm
      • Kartenbestellung, Abo und Gutscheine
      • Team
    • Senioren
      • Aktiv im Alter - der Seniorennachmittag
      • Kreisseniorenrat
    • Bücherei
      • E-Books, Hörbücher und E-Magazine digital ausleihen!
      • Metropol-Card Rhein-Neckar!
      • Zeitungen, Zeitschriften und Magazine online lesen!
    • Grillhütte
      • Online-Reservierung
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
      • Anfahrt zur Grillhütte
    • Alter Bahnhof - Signalkeller / Weinstube
      • Anfahrt
      • Ansichten
      • Kosten/ Inventar/ Nutzungsbedingungen
    • Vereine, Verbände, Gruppen
  • Bauen und Wohnen
    • Ausschreibungen
    • Baugrundstücke
      • Wohnbebauung
      • Gewerbeansiedlung
    • Bodenrichtwerte
    • Bebauungspläne
    • Umwelt
      • Wasser & Abwasser
      • Abfallentsorgung
      • Gas & Strom
      • Straßenbeleuchtung
      • Energieberatung
      • Lärmaktionsplan
      • Klimaschutz
    • Schottergärten
    • Starkregen
    • Digitaler Bauantrag
  • Startseite
  • Gemeinde und Bürger
  • Rathaus Neulußheim
  • Bürgerservice im Internet
  • Verfahren

Verfahren

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Genossenschaftsregister - Eintragung beantragen

    Genossenschaften müssen beim Registergericht in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie unter Beteiligung aller Vorstandsmitglieder die Eintragung einer Genossenschaft beantragen.

    Zuständige Stelle

    Eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Eintragung einer Genossenschaft erfolgt aufgrund einer Anmeldung. Diese ist gleichbedeutend mit einem Antrag auf Eintragung.
    Die Anmeldung muss elektronisch und in notariell beglaubigter Form erfolgen.
    Die notwendigen Formalitäten übernimmt Ihre Notarin oder Ihr Notar.

    Verfahrensablauf

    Die Notarin oder der Notar berät Sie bei der Antragstellung.
    Sie oder er erstellt den Antrag in der erforderlichen Form und übermittelt ihn an das zuständige Registergericht.
    Das Registergericht prüft Ihre Unterlagen. Wenn es keine Beanstandung gibt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
    Mit der Eintragung erhält die Genossenschaft den Namenszusatz „e.G.“, das heißt, sie ist als eingetragene Genossenschaft zu bezeichnen.

    Das Genossenschaftsregister enthält unter anderem Angaben zum Namen, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft, zu Bestimmungen über eine Nachschusspflicht, zur Vertretung, zu Prokura sowie Informationen zur Auflösung und zur Löschung der Genossenschaft.

    Wenn sich wichtige Änderungen, etwa zum Sitz oder zur Vertretungsregelung ergeben, müssen Sie diese Änderungen erneut über eine Notarin oder einen Notar dem Registergericht mitteilen.

    Fristen

    -

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Neugründung einer Genossenschaft müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

    • die Satzung der Genossenschaft, die von mindestens drei Mitgliedern unterzeichnet sein muss,
    • eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
    • die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.

    Über die in Ihrem Fall unter Umständen zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

    Kosten

    • abhängig vom Einzelfall
    • bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen

    Hinweise

    -

    Rechtsgrundlage

    • § 11 Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) (Anmeldung der Genossenschaft)
    • § 157 Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) (Anmeldungen zum Genossenschaftsregister)
    • § 12 Handelsgesetzbuch (HGB) (Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen)
    • Verordnung über das Genossenschaftsregister (GenRegV)
    • Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
    • Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis

    Freigabevermerk

    15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
    Logo: Neulußheim
    Logo: Metropolregion Rhein-Neckar (Link zur Startseite von Metropolregion Rhein-Neckar)
    Logo: 115 (Link zur Startseite von 115)

    Kontakt

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Schnell gefunden

    • Ansprechpartner
    • Schadensmeldungen
    • Grillhütte
    • Formulare
    • Stadtplan
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Leichte Sprache
    • Barrierefreiheit
    powered by Komm.ONE
    Default Bild