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Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach Heirat beantragen

    Durch die Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur eine Person Arbeitslohn bezieht, gilt für diese Person nicht mehr die Lohnsteuerklasse I, sondern die Steuerklasse III.

    Beziehen Sie beide Arbeitslohn, können Sie entscheiden:

    • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV. Dies ist der gesetzliche Regelfall.
    • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor.
    • Sie wählen die Kombination aus Steuerklasse III und V.

    Hinweis: Ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartner möglich. Dann werden beide Personen in die Steuerklasse IV eingereiht. Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen und eigenhändig unterschreiben.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Steuerklassenwechsel
    • Lohnsteuerermäßigung 2023

    Zuständige Stelle

    Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

    Finanzamt Schwetzingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Heirat oder
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Wechsel der Steuerklassen gemeinsam beantragen. Wenn Sie das Faktorverfahren wählen, müssen Sie auch die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben. Füllen Sie dazu den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" aus.

    Bei einer Eheschließung teilt das elektronische Verfahren ELStAM Ihnen und Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Lebenspartnerin/Ihrem Lebenspartner automatisch die Steuerklasse IV zu, nachdem die Meldebehörde die Verheiratung oder die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Melderechtsdatenbank eingetragen hat.

    Achtung: Bezieht nur eine Personr Arbeitslohn gilt aus rechtlicher Sicht für diese Person die Steuerklasse III. Sie müssen einen "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" beim dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen. Das Finanzamt ändert dann die automatisch vergebene Steuerklasse IV in Steuerklasse III ab.

    Durch die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft verlieren Sie nicht Ihr Recht auf den jährlichen Wechsel der Steuerklassenkombination.

    Hinweis: Die gewählte Kombination der Steuerklassen gilt für Sie weiter, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie für 2 Jahre beantragen.

    Seit dem 1. Oktober 2021 können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel im Onlineportal “Mein Elster“ unter www.elster.de an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

    Fristen

    Bis spätestens 30. November

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Keine

    Vertiefende Informationen

    • Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind
    • Seite der elektronischen Steuererklärung ELSTER

    Rechtsgrundlage

    • §§ 39 und 39e Einkommensteuergesetz (EStG) (Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Freigabevermerk

    23.02.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

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    Herr Gunther Hoffmann

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail gunther.hoffmann@neulussheim.de
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    Gebäude Rathaus
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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