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Ortsrecht & Satzungen

Ortsrecht

Ortsrecht

Ansprechpartner

Herr Kai Tobler
Fachbereichleiter Ordnungswesen und Organisation
St. Leoner Straße 5
68809 Neulußheim
Rathaus, Raum A 22
Telefonnummer: 06205 394122
E-Mail schreiben

Unter Ortsrecht versteht man im Allgemeinen die ausschließlich für eine Gemeinde geltenden Regelungen. Diese dürfen nur unter Beachtung der landes-, bundesrechtlich oder europaweit geltenden Gesetze und Verordnungen durch den Gemeinderat erlassen werden. Sie regeln besondere, nur auf den Ort bezogene Verfahren und können daher inhaltlich, aber auch in ihren finanziellen Auswirkungen von anderen Gemeinden abweichen.
Dem gleichgesetzt sind die Zweckverbände, die zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben gegründet wurden. Die gültigen Satzungen und Verordnungen der Gemeinde und Zweckverbände finden Sie nachfolgend.

Allgemeine Verwaltung

Kinderbetreuung

Ordnungswesen & Organisation

Ver- & Entsorgung

Finanzen & Steuern

Bauen

Öffentliche Einrichtungen

Zweckverbände

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