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Öffentliche BekanntmachungenDigitales Rathaus

Gebühren, Abgaben & Steuern

In der Übersicht

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Ansprechpartner

Herr Andy Strittmatter
Fachbeamter für das Finanzwesen, Bauen und Finanzen
St. Leoner Straße 5
68809 Neulußheim
Rathaus, Raum A 11
Telefonnummer: 06205 3941-28
E-Mail schreiben

Die Kommunen haben eigene Steuereinnahmen: Hierzu gehören die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Hundesteuer). Die Höhe der eigenen Steuereinnahmen können die Kommunen unmittelbar selbst beeinflussen, insbesondere durch die Festsetzung von Hebesätzen bei der Grund- und Gewerbesteuer. Des Weiteren erheben die Kommunen für ihre Leistungen Gebühren.

Realsteuerhebesätze

SteuerartHöhe seit 01.01.2026
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Nutzung)605 v.H.
Grundsteuer B (bebaubare und bebaute Grundstücke)156 v.H.
Gewerbesteuer385 v.H.

Hundesteuer

  • Ersthund: 96,00 EUR
  • Zweithund und jeder weitere Hund: 168,00 EUR
  • Zwingersteuer für jeweils fünf Hunde: 288,00 EUR

Vergnügungssteuer

Wasser- & Abwasser

Bestattungen

Kindertagesstätte Pusteblume

Kindertagesstätte Haus Kunterbunt

Kernzeit und Hort Ü 6-Betreuung

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