Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neulußheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neulußheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Neulußheim
Öffentliche BekanntmachungenDigitales Rathaus

Aktuelles

Beschlüsse des Gemeinderats

Erstelldatum02.02.2026

Haushaltsplan 2026 beschlossen
Der Gemeinderat Neulußheim hat den Haushaltsplan 2026 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschlossen. Der Ergebnishaushalt weist bei Erträgen von rund 20,2 Mio. Euro und Aufwendungen von 20,35 Mio. Euro ein negatives ordentliches Ergebnis von -133.800 Euro aus. Ursachen sind vor allem steigende Personal- und Umlagekosten sowie geringere Gewerbesteuereinnahmen. Dank hoher Zuschüsse kann 2026 auf neue Kreditaufnahmen verzichtet werden. Die Eigenbetriebe sind nach Gebührenanpassungen finanziell solide aufgestellt, die Verschuldung sinkt weiter.

Annahme von Spenden 2025
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der im Jahr 2025 eingegangenen Einzelspenden in Höhe von 17.300,44 Euro. Die Entscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung sowie den bestehenden Richtlinien zur Annahme von Spenden der Gemeinde Neulußheim.

Sportgelände: Teilnahme an Bundesförderprogramm
Der Gemeinderat hat die Teilnahme der Gemeinde Neulußheim am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen. Ziel ist es, den erheblichen Sanierungsbedarf des Sportgeländes umfassend anzugehen und dafür Bundesfördermittel zu nutzen. Für die Sanierung der gesamten Sportanlage – einschließlich Sportplätze, Laufbahn und Zuschauerbereiche wurden geschätzte Gesamtkosten von rund 3,1 Mio. Euro ermittelt. Der Bund fördert bis zu 45 Prozent, bei besonderer Haushaltslage sogar bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Landesfördermittel können zusätzlich eingesetzt werden. Die erforderliche Projektskizze wurde fristgerecht eingereicht. Unabhängig vom Ausgang des Förderverfahrens verfügt die Gemeinde nun über einen ausgereiften Masterplan, der auch für zukünftige Förderprogramme genutzt werden kann.

Erhöhte Entschädigung für Wahlhelfer bei der Landtagswahl
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Entschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl am 8. März 2026 einmalig auf 75 Euro pro Einsatztag anzuheben. Ziel ist es, ausreichend ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für den Wahldienst zu gewinnen. Zusätzlich wird die Entschädigung für die Wahlhelferschulung weiterhin in Höhe von 35 Euro gezahlt. Durch die Maßnahme entstehen Mehraufwendungen von 1.380 Euro, ein Teil davon wird durch Erstattungen des Landes ausgeglichen.

Bauhof: Vergabe der Stahlbau- und Dacharbeiten
Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bauhof-Betriebsgebäudes hat der Gemeinderat die Vergabe der Stahlbau- und Dacharbeiten beschlossen. Nach einer beschränkten Ausschreibung ging ein Angebot ein. Den Zuschlag erhält die Siegfried Heim GmbH Stahlbau aus Reilingen mit einer Angebotssumme von 104.335,63 Euro brutto. Das Angebot liegt im vorgesehenen Kostenrahmen und wurde vom beauftragten Ingenieurbüro fachlich und rechnerisch geprüft und bestätigt.

Privates Bauvorhaben Wingertstraße 10
Der Gemeinderat beschloss sein Einvernehmen zum eingereichten Bauvorhaben. Geplant ist hier ein rückwärtiger Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus, welcher mit einem Flachdach versehen ist. Die beantragte Abweichung (Flachdach statt Sattel- oder Krüppelwalmdach) sieht der Gemeinderat mit den öffentlichen Belangen als vereinbar an und erteilte Zustimmung zur Befreiung.

Seite drucken