Aktuelles
Beschlüsse des Gemeinderats
Erstelldatum01.06.2026
Das Wichtigste der Sitzung des Gemeinderats vom 21.05.2026 in aller Kürze.
Raumbedarf an der Lußhardt-Schule steigt
– Gemeinde plant Erweiterungen für Ganztagsbetreuung
Aufgrund steigender Schülerzahlen wird die Lußhardt-Schule im Schuljahr 2026/2027 voraussichtlich vierzügig geführt. Dadurch wird ein zusätzliches Klassenzimmer benötigt. Die bisher dort untergebrachte Kernzeitbetreuung soll deshalb in den derzeitigen PC-Raum umziehen.
Parallel wächst auch der Bedarf in der Nachmittags- und Ganztagsbetreuung deutlich. Während vor zwei Jahren rund 40 Prozent der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot nutzten, liegt die Quote inzwischen bei knapp 60 Prozent. Mit dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird ein weiterer Anstieg erwartet.
Um die künftige Versorgung sicherzustellen, plant die Gemeinde den Ausbau der Mensa. Die bestehende Küchennische soll in den Eingangsbereich der alten Aula verlegt und dort eine zentrale Mensa eingerichtet werden. Zusätzlich ist eine bauliche Einhausung des Eingangsbereichs vorgesehen, wodurch weitere Flächen für Betreuung und Differenzierung entstehen.
Die Verwaltung arbeitet derzeit die konkreten Planungen, Kosten und Fördermöglichkeiten aus. Nach Beratung im Verwaltungsausschuss soll der Gemeinderat über die Umsetzung entscheiden.
Gemeinderat beschließt Anpassung der Schülerbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Der Gemeinderat hat die Anpassung der Betreuungszeiten in der kommunalen Schülerbetreuung beschlossen. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Künftig wird das bestehende Angebot um eine zusätzliche Kernzeitbetreuung bis 16:00 Uhr erweitert. Damit reagiert die Gemeinde auf den tatsächlichen Betreuungsbedarf vieler Familien und schafft ein flexibles Angebot zwischen der bisherigen Kernzeitbetreuung und dem Schülerhort.
Zudem werden die jährlichen Schließzeiten der Schülerbetreuung von bislang 25 auf maximal 20 Werktage reduziert, um die gesetzlichen Vorgaben künftig erfüllen zu können. In den Sommerferien müssen Eltern ihre Kinder künftig nur noch für zwei statt bisher drei Wochen selbst betreuen; in den übrigen Ferienzeiten wird bei Bedarf eine Betreuung angeboten.
Die Gemeinde setzt damit den gesetzlichen Betreuungsanspruch verlässlich um und stärkt gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die zusätzlichen Betreuungszeiten können mit geringem personellem Mehraufwand umgesetzt werden.
Schülerbetreuung: Gebührenanpassung ab September 2026 beschlossen
Der Gemeinderat hat die Anpassung der Gebühren für die Schülerbetreuung an der Grundschule zum 1. September 2026 beschlossen. Grundlage der Neuberechnung sind die aktuellen Landesrichtsätze sowie die seit der letzten Anpassung deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten.
Zur Sicherstellung eines verlässlichen Betreuungsangebots und im Hinblick auf den schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird zudem ein neues Betreuungsangebot bis 16 Uhr eingeführt.
Trotz der Anpassung verbleibt ein erheblicher Teil der Betreuungskosten bei der Gemeinde. Die neuen Gebühren orientieren sich an einer transparenten und nachvollziehbaren Kalkulation und bewegen sich weiterhin im Rahmen vergleichbarer Angebote der HoRAN-Nachbarkommunen.
Friedhofsgebühren und Friedhofssatzung angepasst
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 die zweite Änderung der Friedhofssatzung sowie die Neukalkulation der Friedhofsgebühren beschlossen. Die Anpassung wurde erforderlich, da die letzte Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2019 stammt und die Kosten im Friedhofswesen seither deutlich gestiegen sind.
Mit der Neukalkulation werden die Gebühren für Bestattungen und Grabnutzungen angepasst sowie neue Grabarten in die Gebührenstruktur aufgenommen. Ziel ist eine langfristig tragfähige Finanzierung der Friedhofseinrichtungen bei gleichzeitig transparenten und nachvollziehbaren Gebühren.
Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wurde die Gebühr für die Nutzung der Kühlzelle auf 200 Euro pro Tag festgesetzt. Zudem bleiben Bestattungen von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr weiterhin gebührenfrei.
Neben der Gebührenkalkulation wurde auch die Friedhofssatzung überarbeitet. Die Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zu Grabmalen, die Verlängerung von Nutzungsrechten sowie die Aufnahme neuer Bestattungsformen.
Durch die beschlossenen Gebührenanpassungen werden zusätzliche Erträge von rund 50.000 Euro pro Jahr erwartet. Diese tragen dazu bei, den steigenden Aufwand für den Betrieb und die Unterhaltung des Friedhofs zu decken.
Beschaffung eines zusätzlichen Elektrofahrzeugs für den Technischen Dienst beschlossen
Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines zusätzlichen elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugs für den Technischen Dienst beschlossen. Hintergrund ist der gestiegene Einsatzbedarf bei der Betreuung und Instandhaltung von derzeit 22 kommunalen Gebäuden. Bislang steht dem Technischen Dienst lediglich ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung.
Nach Prüfung mehrerer Angebote fiel die Wahl auf einen Nissan Townstar EV. Das Fahrzeug bietet aus Sicht der Verwaltung ein ausgewogenes Verhältnis aus Wirtschaftlichkeit, Ausstattung und Sicherheit. Besonders die serienmäßige Rückfahrkamera wird als Sicherheitsgewinn im Einsatzbereich, insbesondere im Umfeld der Schule, bewertet.
Die Anschaffungskosten betragen 28.985,17 Euro brutto. Mit dem zusätzlichen Fahrzeug sollen Arbeitsabläufe effizienter gestaltet, Einsatzzeiten verkürzt und die Einsatzfähigkeit des Technischen Dienstes verbessert werden.
Wirtschaftsausschuss stimmt Parkplatzlösung für Firma SO.LE zu
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.05.2026 die Weichen für die Einrichtung eines Mitarbeiter- und Betriebsparkplatzes für die Firma SO.LE am Altreutweg/Ecke Am Sandbuckel gestellt.
Das Gremium beauftragte die Verwaltung, mit dem Unternehmen einen Pachtvertrag über eine rund 600 Quadratmeter große Teilfläche des städtischen Flurstücks Nr. 4591 abzuschließen. Der jährliche Pachtzins wird dabei auf drei Prozent des aktuellen Bodenrichtwertes festgesetzt.
Darüber hinaus erteilte der Wirtschaftsausschuss seine Zustimmung zu einer erforderlichen Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB). Diese ermöglicht die Anlage einer Schotterrasen-Parkfläche außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters.
Mit der vorgesehenen Parkplatzfläche soll die betriebliche Infrastruktur des Unternehmens verbessert und der Parkdruck im Umfeld des Standorts reduziert werden.