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Aktuelles

Landesnichtraucherschutzgesetz: Änderungen ab Juni 2026

Erstelldatum01.06.2026

Rauchverbot laut Landesnichtraucherschutzgesetz

Zum 1. Juni 2026 treten in Baden-Württemberg neue Vorgaben des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Kraft. Diese sollen den Schutz vor Passivrauch in öffentlich zugänglichen Bereichen weiter stärken und besonders empfindliche Personengruppen besser vor gesundheitlichen Risiken bewahren. Die überarbeiteten Regelungen betreffen vor allem Orte, an denen sich viele Menschen sowie Kinder und Jugendliche aufhalten.

Rauchverbot auf Spielplätzen

Künftig ist das Rauchen auf allen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen vollständig untersagt. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder nicht mit Tabakrauch in Kontakt kommen. Auch das achtlose Wegwerfen von Zigarettenresten wird strenger verfolgt.

Rauchverbot an Haltestellen und Bahnhöfen

Neu hinzu kommt ein umfassendes Rauchverbot an Bushaltestellen sowie vergleichbaren Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs. Das gilt sowohl für überdachte Wartezonen als auch für den unmittelbaren Bereich rund um die Haltestellen. An Bahnhöfen erstreckt sich das Verbot auf Bahnsteige, Unterführungen, Zugänge und weitere stark frequentierte Bereiche. Ausnahmen bestehen nur dort, wo klar markierte Raucherbereiche eingerichtet sind.

Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden

Die neuen Regelungen ergänzen die bereits bestehenden Verbote in öffentlichen Einrichtungen. Das umfassende Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden bleibt unverändert bestehen. Dazu zählen unter anderem Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie kulturelle und sportliche Einrichtungen.

Neu im Gesetz ist außerdem, dass der Nichtraucherschutz nicht mehr nur klassische Tabakprodukte umfasst. Er gilt künftig auch für E‑Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten.

Konsequenzen bei Verstößen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss weiterhin mit Bußgeldern rechnen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. 

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