Die gute Sache geht auch 2023 weiter!
Wir bieten für die Neulußheimer Grundschüler eine Ferienbetreuung von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr an.
Endlich ist auch wieder Kinderfasching angesagt!
Wir freuen uns auf einen närrischen Nachmittag mit Bütt, Musik und Tanzeinlagen!
Am Donnerstag, 02. Februar 2023 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.
Bei der Gemeinde Neulußheim sind zwei Stellen im Gemeindebauhof ab sofort neu zu besetzen
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.
Bereits 2021 hat die Gemeinde Neulußheim begonnen die Innenbeleuchtung der Lußhardtschule sukzessive auf LED-Technik umzustellen. Mit Ablauf des Jahres 2022 werden alle Klassenräume und Treppenhäuser mit LED-Technik ausgestattet sein.
Im Rahmen der sog. Eigenkontrollverordnung wird die Gemeinde Neulußheim bis Jahresende im nördlichen Bereich (s. unten) von Neulußheim an verschiedenen Stellen Kanalsanierungen im Inliner-Verfahren durchführen. Die Sanierung wird in geschlossener Bauweise ausgeführt, d. h. es werden keine Tiefbauarbeiten und keine Straßensperrungen notwendig. Die von uns beauftragten Firmen sind die Fa. Erles und die Fa. Jeschke.
Erklärung an das Finanzamt: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Darüber hinaus müssen Sie aktuell nichts tun. Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe werden im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 nach und nach Informationsschreiben von den Finanzämtern versandt werden. Die Abgabe der Feststellungserklärung hat grundsätzlich über ELSTER zu erfolgen und wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Kinder, Verwandte, Freunde und Steuerberater, von Personen die keine Möglichkeit haben die Erklärung selbst elektronisch abzugeben, können mit ihrem Elsterzugang die Erklärung für diese Personen abgeben. In Härtefällen gibt das Finanzamt auf Antrag Formulare für die Erklärung aus. Die Formulare werden vom Finanzamt nicht an die Gemeinden zur Weitergabe herausgegeben. Wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Die Mitarbeiter der Gemeinde können Ihnen leider nicht bei der Erklärung helfen, sie dürfen nicht beratend tätig sein. Weitere Infos finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de . Die telefonische Hotline des Finanzamts Schwetzingen zur Grundsteuerreform lautet 06202/81-181. Bodenrichtwerte: Der „Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen“ mit Sitz in Schwetzingen ermittelt die Bodenrichtwerte. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.schwetzingen.de/startseite/leben/gutachterausschuss.html Die aktuellen Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss Ende Juni für den Stichtag 01.01.2022 aktualisiert. Sie finden die maßgeblichen Werte ab 01.07.2022 unter: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Im Mai 2022 findet der nächste Zensus statt.
Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.
Insekten übernehmen eine wesentliche Funktion bei der Bestäubung von Nutz- und Wildpflanzen. Vielerorts ist das Nahrungsangebot für Insekten aber nicht ausreichend.