Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neulußheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neulußheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Neulußheim
Öffentliche BekanntmachungenDigitales Rathaus

Abfallentsorgung

AVR Kommunal AöR

Die AVR Kommunal AöR ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger des Rhein-Neckar-Kreises. Sie sorgt für die zuverlässige Sammlung und fachgerechte Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen – von Rest- und Biomüll über Sperrmüll bis hin zu Elektrogeräten und Schadstoffen. Mit modernem Service, bürgernaher Betreuung und innovativen Recyclingverfahren leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in der Region.

Bei Fragen rund um die öffentliche Abfallentsorgung in Neulußheim wenden Sie sich bitte direkt an die 

AVR Kommunal AöR
Telefonnummer: 07261 931-0
E-Mail schreiben
Zur Website

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten

Müllsäcke (zusätzlich)

Reichen die Müllgefäße einmal nicht aus, muss man nicht gleich die Gefäße austauschen lassen. Hierzu kann man an speziellen Verkaufsstellen Müllsäcke erwerben. Die Verkaufsstelle in Neulußheim befindet sich derzeit im Bürgerbüro der Gemeinde Neulußheim.

Grünschnitt - Häckselplatz

Die Gemeinden Altlußheim und Neulußheim betreiben im Rahmen ihrer kommunalen Zusammenarbeit als Zweckverband "Lußheim" mit Sitz in Altlußheim neben dem Angebot der Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH den Häckselplatz in der Friedensstraße in Altlußheim als freiwillige Aufgabe, um den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Mitgliedsgemeinden eine preisgünstige Entsorgung ihres Grünabfalls vor Ort anbieten zu können.

Jeder Eigentümer eines Wohngrundstücks erhält jährlich mit seiner Wasserabrechnung einen Wertgutschein, eingeteilt in 6 Felder, für die kostenlose Abgabe von Häckselgut zugesandt. Jedes Feld berechtigt zwei 80 l-Müllsäcke voll Häckselgut kostenlos anzuliefern. Insgesamt kann somit jeder Grundstückseigentümer jedes Jahr insgesamt zwölf 80 l-Müllsäcke Häckselgut kostenlos auf dem Häckselplatz abliefern. Dies entspricht einer Menge von ca. 1 cbm Häckselgut. Je nach angelieferter Menge werden von den Mitarbeitern ein oder mehrere Felder entwertet. Für eine Kofferraumladung (ca. vier 80 l-Säcke) werden zwei Felder entwertet.

Bei der Regelung kommt es nicht darauf an, ob die Freimenge nach und nach oder auf einmal abgeliefert wird. Sind alle zwölf Felder eingelöst, wird der Gutschein von den Mitarbeitern eingezogen. Der Wertgutschein verfällt, wenn er nicht bis Ende Januar des Folgejahres vollständig eingelöst wird.

Um mit einem vertretbaren und wirtschaftlichen Kostenaufwand eine gerechte Verteilung der Freimenge unter den Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe und auf Ihr Verständnis angewiesen.

Bitte geben Sie den/die Gutschein/e auch an die anderen Mieter oder Wohnungseigentümer ihres Grundstücks weiter, damit auch diese die ihnen anteilig zustehende Menge Grünabfall kostenlos entsorgen können. Wird der Wertgutschein früher vollständig eingelöst, kann bzw. muss ein neuer roter Wertgutschein im Wert von 12 € (12 Wertfelder à zwei 80 l-Müllsäcke) auf dem Häckselplatz nachgekauft werden. Dieser nachzukaufende rote Wertgutschein verfällt selbstverständlich nicht am Ende eines Kalenderjahres.

Nach Ausschöpfung der jährlichen Freimenge kostet somit jede Anlieferung eines weiteren 80 l-Müllsacks Häckselgut 50 Cent. Diese Gebührenregelung gilt nur für Anlieferungen von Grünabfall und Häckselgut. Grob- und Wurzelholz wird je Kubikmeter mit 48 € berechnet.

  • Öffnungszeiten:
    Ganzjährig Samstag
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Papiersammlung

Seit über zwanzig Jahren organisieren die FREIEN WÄHLER die monatliche Altpapiersammlung in Neulußheim. Jeden letzten Samstag im Monat sammelt dabei ein anderer Neulußheimer Verein, eine Schule oder ein Kindergarten. Der Erlös geht ohne jegliche Abzüge direkt in die Kasse des Vereins oder der Einrichtung. Unterstützen auch Sie diese lokale und nachhaltige Aktion mit Ihrem Altpapier, Bücher oder Kartonagen. Daher Papier nicht in grüne oder blaue Tonnen werfen, sondern jeden letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf den Neulußheimer Messplatz an der Goethestraße bringen.

Zur Website

Weihnachtsbäume

Ausgediente Weihnachtsbäume und Tannenreisig werden von der TB Germania Neulußheim eingesammelt. In der Regel findet die Sammlung am zweiten Samstag im Januar statt. Die Weihnachtsbäume werden gegen eine kleine Spende eingesammelt. Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen.

Zur Website

Seite drucken