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Lärmaktionsplan der Gemeinde Neulußheim

Lärmaktionsplan der Gemeinde Neulußheim

Ansprechpartner

Herr Andy Strittmatter
Fachbeamter für das Finanzwesen, Bauen und Finanzen
St. Leoner Straße 5
68809 Neulußheim
Rathaus, Raum A 11
Telefonnummer: 06205 3941-28
E-Mail schreiben

Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Die Gemeinde Neulußheim hat diesen gesetzlichen Auftrag umgesetzt und einen Lärmaktionsplan erarbeitet. Ziel ist es, die Lärmbelastung im Gemeindegebiet – insbesondere entlang stärker befahrener Straßen – zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz der Bevölkerung festzulegen.

Der Lärmaktionsplan umfasst:

  • die Kartierung der Lärmimmissionen (z. B. Straßenverkehrslärm),
  • die Bewertung betroffener Gebiete,
  • die Festlegung von Minderungsmaßnahmen (z. B. Tempo-30-Zonen, Verkehrsberuhigung, Verbesserung des Verkehrsflusses),
  • sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Die Aufstellung und Fortschreibung des Plans erfolgt regelmäßig, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Lärmaktionsplan Oktober 2019 PDF-Dokument33,8 MB04.09.2025

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