Baumscheibenpatenschaft
Gemeinsam für ein grüneres Neulußheim
Pflege und Bepflanzung der Baumscheiben in Neulußheim
Die Gemeinde Neulußheim bedankt sich herzlich für Ihr Engagement bei der Pflege unserer Straßenbäume. Damit die Bäume gesund wachsen und die Baumscheiben dauerhaft gepflegt bleiben, bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise.
Bewässerung der Baumscheiben
Bewässerung der Baumscheiben
Wann sollte gegossen werden?
Der ideale Zeitpunkt zum Wässern liegt in den frühen Abendstunden. So kann das Wasser optimal versickern und die Verdunstung bleibt gering.
Wie oft und wie viel?
Eine regelmäßige Bewässerung ist entscheidend – besonders in Trockenperioden und während der Anwachsphase junger Bäume.
- Gießen Sie zwei bis drei Mal pro Woche, oder bündeln Sie die Wassermenge auf einen Tag.
- Wichtig ist die Gesamtmenge pro Woche, nicht die Anzahl der Gießvorgänge.
- Ein handelsüblicher ½-Zoll-Gartenschlauch liefert ca. 15 Liter pro Minute (ohne Brause).
Wasserbedarf pro Woche:
- Jungbäume: ca. 100–300 Liter (≈ 7–20 Minuten)
- Altbäume: ca. 300–500 Liter (≈ 20–35 Minuten)
- Gehölzflächen (Sträucher): ca. 50–100 Liter pro Pflanze (≈ 4–20 Minuten)
- Staudenflächen: ca. 20 Liter pro m² (≈ 2 Minuten)
Hinweis zur Anwachsphase
- Bis zum 3.–5. Standjahr benötigen Bäume die oben genannten Wassermengen wöchentlich.
- Danach genügt bei längerer Trockenheit eine Bewässerung alle drei Wochen.
Tipp: Richtiges Anwässern
Bei sehr trockenem Boden zunächst ein Viertel bis Drittel der Wassermenge aufbringen und vollständig versickern lassen. Erst danach den Rest gießen – so erreicht das Wasser auch tiefere Bodenschichten.
Hinweise zur Bepflanzung und Pflege
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben der Gemeinde Neulußheim:
- Baumscheiben dürfen nur mit niedrig wachsenden, heimischen Pflanzen (max. 0,5 m Höhe) bepflanzt werden.
- Keine Rank- oder Kletterpflanzen, keine Gehölze, kein Rasen.
- Das Wurzelwerk des Baumes darf nicht beschädigt werden.
- Schnittarbeiten am Baum sind nicht erlaubt und werden ausschließlich durch die Gemeinde durchgeführt.
- Keine chemischen Mittel wie Dünger, Pflanzenschutz oder Schädlingsbekämpfung.
- Keine baulichen Veränderungen: keine Steine, Gabionen, Bänke, Baumummantelungen, Lichterketten oder ähnliche Gegenstände.
- Keine Umzäunungen oder Einfriedungen der Baumscheibe.
- Gehweg- und Straßeneinfassungen dürfen nicht verändert werden.
- Die Gemeinde behält sich vor, Pflegearbeiten durchzuführen und Unfallgefahren zu beseitigen.
- Die Baumscheiben sind regelmäßig zu gießen, besonders während Trockenheit und in der Anwachsphase.