Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zehnte Gewann (NOBA) " & örtliche Bauvorschriften
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neulußheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 aufgrund von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Zehnte Gewann (NOBA) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 2 (1) BauGB und § 74 LBO) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Flächen mit gewerblichen Bauten und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung geschaffen werden.
In seiner Sitzung am 20.07.2023 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie die Veröffentlichung im Internet nach § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zusätzlich gemäß § 3 (1) BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 14.09.2023 bis 16.10.2023 im Rathaus, Fachbereich Bauen und Finanzen, St. Leoner Str. 5, 68809 Neulußheim, während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.