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Qualitätszeichen Baden-Württemberg

    Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg" (QZ BW) kennzeichnet Produkte mit einer über dem gesetzlichen Standard liegenden Produkt- und Prozessqualität aus.

    Zuständige Stelle

    vom Zeichenträger (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) zugelassene berufsständische Organisationen (Lizenznehmer)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

    • Nützlinge (zum Beispiel Raubmilben, Florfliegen) in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen,
    • Pflanzenschutzmittel nur mit Begründung einsetzen (der Einsatz muss dokumentiert werden),
    • im Getreideanbau keine Wachstumsregulatoren einsetzen und
    • im gesamten Betrieb keine klärschlammhaltigen Düngemittel verwenden dürfen.

    Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche pflanzliche Produkte finden Sie im Downloadbereich auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.

    Erzeuger von tierischen Produkten müssen weitergehende Regeln einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

    • nur Tiere mästen, die in Baden-Württemberg oder einem angrenzenden Bundesland geboren wurden,
    • überwiegend Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden,
    • Zukauffuttermittel nur von zugelassenen Lieferanten beziehen,
    • den Zukauf von Futtermitteln nachvollziehbar dokumentieren,
    • nur Futtermittel verwenden, die nicht GVO-kennzeichnungspflichtig sind,
    • mit einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin einen Betreuungsvertrag zur regelmäßigen Bestandsbetreuung abschließen und
    • Tiertransporte tierschutzgerecht durchführen.

    Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche tierische Produkte finden Sie im Downloadbereich auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.

    Verfahrensablauf

    Einen Zeichennutzungsvertrag oder eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger können Sie bei einem zugelassenen Lizenznehmer beantragen.

    Tipp: Eine aktuelle Liste der Lizenznehmer finden Sie auf den Seiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie im Downloadbereich auch die Zeichensatzung, Formblätter und Checklisten und weitere Informationen zur Antragstellung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lizenznehmer, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    Der Zeichenträger erhebt für die Nutzung des Qualitätszeichens keine Gebühren.

    Hinweis: Die Lizenznehmer können zur Deckung ihrer Kosten Gebühren erheben. Kosten entstehen hauptsächlich durch die vorgeschriebenen Kontrollen und Untersuchungen. Kosten der Lizenznehmer werden direkt in Rechnung gestellt oder in einem Umlageverfahren anteilig erhoben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Verfügbarkeit der Zertifizierungsstelle, welche die Erstprüfung beim Antragsteller durchführen muss, ab.

    Hinweise

    -

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten kompetenter Ansprechpartner zum Qualitätsprogramm finden Sie hier.

    Rechtsgrundlage

    -

    Freigabevermerk

    09.04.2025 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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