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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Wollen Sie auf Reisen in und durch

    • Staaten der Europäischen Union (EU) oder
    • die Staaten Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein

    Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.

    Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

    Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).

    Onlineantrag und Formulare

    • Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
    • Antrag auf europäischen Feuerwaffenpass
    • Merkblatt zum Waffenrecht

    Zuständige Stelle

    die Kreispolizeibehörden

    Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort:

    • das Landratsamt,
    • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
    • die Verwaltungsgemeinschaft
    Stadt Hockenheim

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen. Sind bei Sportschützen und Jägern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen, beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

    Erforderliche Unterlagen

    • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
    • Lichtbild
    • Personalausweis oder Reisepass

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Waffengesetz (WaffG):

    • § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV):

    • § 33 Europäischer Feuerwaffenpass

    Freigabevermerk

    24.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Herr Kevin Weirether
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-20
    Fax +49 (62 05) 39 41-39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Kontakt

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    Gemeinde Neulußheim
    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    E-Mail gemeinde@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41-0
    Fax +49 (62 05) 39 41-35

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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