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E-Lastenräder - Förderung beantragen

    Gefördert wird der Kauf oder das Leasing bestimmter Elektrolastenräder und Anhänger.

    Sie kaufen oder leasen ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder

    Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der Anschaffungskosten richtet. Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.500 €

    • Gefördert werden nur die Ausgaben für das Standardmodell.

    Sie bestellen, kaufen oder leasen das Elektrolastenrad oder den Elektrolastenanhänger erst, wenn Sie den Antrag auf Förderung gestellt haben.

    Onlineantrag und Formulare

    • Onlineantrag E-Lastenrad-Förderung

    Zuständige Stelle

    L-Bank Baden-Württemberg

    Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind Unternehmen, Freiberufler, juristische Person des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit dem Sitz in Baden-Württemberg.
    • Sie nutzen das Elektrolastenrad für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz in Baden-Württemberg.
    • Die Räder müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein.

    Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche).

    Keine E-Lastenräder sind z.B. serienmäßige Pedelecs mit angebauten Satteltaschen.

    Elektrolastenräder, die ausschließlich privat genutzt werden, werden nicht gefördert.

    Verfahrensablauf

    Für jedes Fahrzeug müssen Sie einen eigenen Antrag ausfüllen.

    Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.

    Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid.

    Leasing

    Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können Sie die Hälfte der bewilligten Zuwendung erhalten. Nutzen Sie das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular und schicken Sie es zusammen mit dem Leasingvertrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de.

    Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, spätestens nach drei Jahren, müssen Sie den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen an die L-Bank schicken. Nutzen Sie dafür das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die restliche Förderung ausbezahlt.

    Kauf

    Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises sowie des Kaufvertrages und des Zahlungsnachweises für das geförderte Elektrolastenrad. Hierfür ist das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular zu verwenden und elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de einzureichen.

    De-Minimis

    Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Fügen Sie jedem Antrag die online bereitgestellte De-minimis-Erklärung bei.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Kauf- oder Leasingvertrag

    Kosten

    Kostenlos

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens zwei Wochen

    Hinweise

    Sie können maximal eine Förderung für 100 Elektrolastenräder bekommen.

    Vertiefende Informationen

    • Förderung von Elektromobilität in Baden-Württemberg
    • Elektrolastenradförderung auf den Seiten der L-Bank

    Freigabevermerk

    16.06.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

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    Herr Gunther Hoffmann

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
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    Kontakt

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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