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Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis, umschreiben lassen.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht

    Kosten

    • Umschreibung mit Probezeit: EUR 45,90
    • Umschreibung ohne Probezeit: EUR 45,10

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV):

    • § 26 Dienstfahrerlaubnis
    • § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis

    Straßenverkehrsgesetz (StVG):

    • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

    Freigabevermerk

    10.01.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Inhalt

    Gemeindeverwaltung

    Bürgermeister

    Kevin Weirether
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    Herr Kevin Weirether

    Bürgermeister

    St. Leoner Str. 5
    68809 Neulußheim
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail kevin.weirether@neulussheim.de
    Telefon +49 (62 05) 39 41 20
    Fax +49 (62 05) 39 41 39
    Gebäude Rathaus
    Raum A 13
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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

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