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Lebenslagen

Strahlenschutz

  • Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder des Umgangs mit radioaktiven Stoffen
  • Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz
  • Ermittlung der Körperdosis
  • Fachkunde im Strahlenschutz
  • Röntgeneinrichtungen in der Medizin
  • Schutz vor Radon
  • Strahlenschutzbeauftragter

Der Mensch ist seit jeher von ionisierender Strahlung umgeben. Unter ionisierender Strahlung versteht man Strahlung, die so viel Energie besitzt, dass Elektronen aus Atomen entfernt werden, sodass positiv geladene Ionen entstehen. Ionisierende Strahlung wird technisch erzeugt oder stammt von radioaktiven Stoffen. Radioaktive Stoffe haben einen instabilen Atomkern, der spontan zerfällt und dabei ionisierende Strahlung ausgesendet. Man unterscheidet Alpha-, Beta, Gamma- und Neutronenstrahlung. Ionisierende Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen.

Jeder Mensch ist von Natur aus der kosmischen Höhenstrahlung und der Strahlung ausgehend von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden ausgesetzt. Außerdem werden natürliche radioaktive Stoffe über Lebensmittel und die Atemluft aufgenommen. Diese natürliche Exposition wird erhöht zum Beispiel durch Flugreisen oder durch den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit einer erhöhten Konzentration an dem natürlich vorkommenden Edelgas Radon.

Hinzu kommt die zivilisatorische Exposition durch künstliche Strahlungsquellen wie zum Beispiel den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die Verwendung von radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin. Ionisierende Strahlung wird dabei zur Erkennung und Behandlung von Krankheiten genutzt.
Darüber hinaus existieren sehr vielfältige technische Anwendungen, die sich die Eigenschaften ionisierender Strahlung zu Nutze machen, wie zum Beispiel bei der Fertigung und der Materialprüfung in der Industrie.

Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung enthalten Regelungen zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz von Patienten und Beschäftigten in Medizin, Forschung und Industrie vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung.

Vertiefende Informationen

  • Strahlenschutz - Informationen des Umweltministeriums
  • Strahlenschutz – Informationen der Regierungspräsidien

Rechtsgrundlage

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Zugehörige Leistungen

  • Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden
  • Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung mitteilen
  • Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz beantragen
  • Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abberufung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
  • Betrieb einer medizinischen Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs anzeigen oder beantragen
  • Festlegung einer Ersatzdosis beantragen

Freigabevermerk

28.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

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