Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024, können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).
Zur Beantragung nutzen Sie bitte diesen Link.
Hinweise
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Kurier zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@neulussheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel.: 06205/3941-0, E-Mail: buergerbuero@neulussheim.de