Gewiss, es waren nicht immer gerade „Sternstunden der Kommunalpolitik“, als in den letzten zehn Jahren das Baugebiet „Alter Bahnhof“ auf diversen Tagesordnungen stand. Längst sind die Karten neu gemischt und man kann einer Zukunft für das Baugebiet entgegensehen. Bürgermeister Gunther Hoffmann hat Gespräche mit den Eigentümern geführt und eine realistische Einschätzung der Situation klargelegt. In dem zur Diskussion stehenden und vorgesehenen Baugebiet am Alten Bahnhof sind 67 Eigentümer beziehungsweise Eigentümergemeinschaften zu verzeichnen.
Wie Bürgermeister Gunther Hoffmann mitteilte, konnte man sich mit 66 Eigentümern und Eigentümergemeinschaften einigen. Bei diesen 67 Eigentümern sind die Anlieger der Bahnhofstraße nicht mit einbezogen. In gemeinsamen Veranstaltungen und vielen Einzelgesprächen wurden den Eigentümern die Planungen ausführlich erläutert. Ein wichtiger Punkt waren dabei die Erschließungskosten. Diese sind aufgrund der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen direkt an der Bahnstrecke sowie umfangreicher notwendiger Kanalarbeiten relativ hoch.
Kosten der Erschließung
Einige der Eigentümer übernehmen selbst die Erschließungskosten. Andere Eigentümer haben zugestimmt, für den Preis von 40 Euro pro Quadratmeter der Gemeinde ihre Fläche zu veräußern. Seitens der Gemeinde geht man nach der Erschließung von einem Verkaufspreis von 210 Euro pro Quadratmeter aus. „Damit hat die Gemeinde aber keinen Gewinn gemacht“, machte Bürgermeister Hoffmann im Gespräch mit der Schwetzinger Zeitung deutlich. Die Gemeinde hat aber mit den Eigentümern, die ihr Gelände für 40 Euro pro Quadratmeter überlassen, eine Vereinbarung getroffen. Sollte bei der endgültigen Veräußerung des erschlossenen Grundstücks ein höherer Preis als 210 Euro erzielt werden, werden sowohl die Gemeinde als auch die ehemaligen Eigentümer zu 50 Prozent von diesen Mehreinnahmen profitieren. Seitens der Gemeinde ist man überzeugt, dass nur ein wirklich realistischer Preis für die künftigen Grundstücke gute Vermarktungschancen bieten werde. Dies hätten auch die Eigentümer eingesehen, die ihre Erwartungen wesentlich zurückschrauben mussten, nachdem Angebote von Seiten der Gemeinde, die allerdings schon viele Jahre zurückliegen, zu einem utopischen Verkaufspreis der erschlossenen Grundstücke geführt hätte.
Ausklammerung möglich
Mit 66 der Grundeigentümer konnte man sich einigen. Mangels der Einwilligung einer noch verbliebenen Eigentümergemeinschaft, sucht man nun nach einer anderen Lösung. Da sich diese Grundstücke im Randbereich befinden, wird dieses Grundstück voraussichtlich aus dem Erschließungsgebiet ausgeklammert werden. Dies wird dann dem Regierungspräsidium in Bezug auf die aktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mitgeteilt. Dies bedeutet, dass dieser ausgeklammerte Bereich dann weiterhin als Ackerfläche genutzt werden kann. Damit ist dann gewährleistet, dass die Erschließungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden können.
Fanz Anton Bankuti
aus SZ vom 04.08.2010




