Bürgermeister Hoffmann konnte am vergangenen Donnerstag die Mehrheit des Gemeinderates davon überzeugen, dass es nur mit einer Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde gelingen kann, den Schandfleck "Neuer Bahnhof" zu beseitigen.
Zwischen Abriss, Neubau und Generalsanierung wurde vorher alles mit der Bahn oder deren Tochtergesellschaften debattiert. Durch das Einbeziehen des Architekten des Bauwerks hat man nun eine Sanierung, die auch den Ersatz aller Scheiben vorsieht, erreicht. Die Bahn saniert für rund 120 TEUR den Bahnhof, die Gemeinde Neulußheim legt nochmals vertraglich vereinbart 120 TEUR für die Instandhaltung und Pflege drauf. Ein zusätzlicher Trittschutz soll das Eintreten der Scheiben zukünftig verhindern.
Das Ergebnis ist für Neulußheim nicht zufriedenstellend, aber der Standortvorteil den die Gemeinde durch den Bahnhof hat, ist nicht zu vernachlässigen, betonte Gunther Hoffmann.
Auch in den Ratsfraktionen war Frust, Enttäuschung und Ratlosigkeit zu spüren. Vor allem die Frage, was passiert wenn die Gemeinde ihren Teil des Vertrages erfüllt hat. Wer kommt dann für die Instandhaltung auf. Dies alles spiegelte sich im Abstimmungsergebnis wieder. Der Vertrag wurde bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
Diese Entscheidung war aber auch für die weitere Diskussion im Gemeinderat wichtig. Denn die Gemeinde soll für den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs rund 611 TEUR aufbringen. Wesentliche Kosten werden durch zwei Fahrstühle verursacht, die in das Bauwerk integriert werden müssen.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Hoffmann wurde eine Teillösung erarbeitet, die kostensparend in die Zukunft wirken soll. Der in Höhe des Brückenkopfs liegende Parkplatz mit direktem Zugang zum Bahnhofssteg soll dazu umgebaut werden. Die erforderliche Zufahrt ist mit der Straßenbehörde geklärt. Durch das Schaffen von Kurzzeitparkplätzen und ausgewiesenen Behindertenparkplätzen soll der Zugang zum Bahnhof erleichtert werden. Dadurch könnte auf einen Fahrstuhl verzichtet werden. Der Gemeinderat ermächtigte nun die Verwaltung, alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten, wenn dadurch auf den Bau des zweiten Fahrstuhls verzichtet werden kann.




