Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer in Neulußheim für das Kalenderjahr 2010 Die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2010 sind wie folgt festgesetzt: -für die Betriebe der Land-u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 310 v.H. -für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v.H. der SteuermessbeträgeGegenüber dem Kalenderjahr 2009 ist keine Änderung eingetreten, so dass auf das Erteilen von neuen Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2010 verzichtet wird. Der zuletzt ergangene Grundsteuerbescheid ist als Mehrjahresbescheid wirksam. Für all diejenigen Steuerschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) der ihnen zugerechneten Grundstücke seit der letzten Bescheiderteilung nicht änderten, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt 68809 Neulußheim, St. Leoner Str. 5, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die öffentliche Bekanntmachung im Ortsblatt der Gemeinde Neulußheim erfolgt ist. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Die Fälligkeit der Grundsteuer (in der Regel 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 eines Jahres zu je einem Viertel) ergibt sich ebenfalls aus dem zuletzt zugegangenen Grundsteuerbescheid. Neulußheim, den 11.Januar 2010 Der Bürgermeister gez. Hoffmann |